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Gut Viermünden besteht aus mehreren Höfen besteht mit unterschiedlicher Funktion. Über die Erbauung des so genannten Oberhof ist leider nicht viel bekannt. Aber spätestens bei dem Neubau des Gutshofes (1678 bis 1680) ist er wahrscheinlich erweitert worden. Bewohnt wurde er seit 1487 von der Familie von Dersch. Die damit gemeinsam mit der Familie von Viermund auch die örtliche Gerichtsbarkeit innehatte. Damit verbunden war auch das Recht Todesurteile zu fällen die mittels eines Galgens direkt auf dem Gut vollstreckt wurden. Ein Gefängnis befand sich unter dem Rundturm im Keller, über dessen Gitterfenster drei so genannte Neidfiguren angebracht waren. Diese Neidfiguren finden wir an vielen hessischen Burgen. Zur Bestrafung kleinerer Vergehen, wie zum Beispiel den Diebstahl von Feldfrüchten, befand sich vor dem Gebäude ein Schandpfahl.
Auf dem hinteren Teil des Gutsgeländes befand sich der so genannte Baumgarten hoch. Dieser war zunächst ab 1325 im Besitz der Vögte von Keseberg und ihm später das Eigentum der Herren von Hohenfels über. Ab 1487 konnte Hein von Dersch den Hof seinem Besitz hinzufügen. Wahrscheinlich stand direkt neben dem Hof auch noch das Jostehaus, dass die Familie auch einige Jahre lang bewohnte. Teils mit Recht, teils mit Unrecht so sagt man sein die Ländereien des Gutshofes nach und nach durch die Familie von Dersch erworben worden. 1780 umfasste der Gutshof etwa 160 ha Acker und 355 ha Waldgebiet.
Der Unterhof war sowohl Arbeitsplatz als auch Wohnung des Gutspächters. Hier befanden sich die Ställe und Scheunen (Pferdestall, Schafstall, Kuhstall und Schweinestall).
Nachdem die Familie von Dersch 1717 mangels eines männlichen Nachfolgers in dieser Linie ausgestorben war, fielen Gutshof und Gerichtsbarkeit wieder an den Landgrafen von Hessen zu Kassel zurück. 1722 bis 1737 wurde Reinhard von Dalwigk mit dem Gut belehnt und ab 1784 Landgraf Friedrich aus der so genannten Rumpeheimer Linie. 1927 wurde das Gut letztendlich an den Kreis Frankenberg verkauft und dann aufgelöst.
(gw)
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